Die gesetzlichen Anforderungen an Stundenzettel im Baugewerbe ergeben sich aus dem Mindestlohngesetz (§17 MiLoG), dem Arbeitszeitgesetz und dem BAG-Beschluss von 2022.
Pflichtangaben
| Angabe | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Datum | §17 MiLoG |
| Name des Arbeitnehmers | §17 MiLoG |
| Beginn der Arbeitszeit | §17 MiLoG |
| Ende der Arbeitszeit | §17 MiLoG |
| Dauer der Arbeitszeit | §17 MiLoG, BAG 2022 |
| Pausenzeiten | §4 ArbZG |
Zusätzlich empfohlen im Baugewerbe
- Zuordnung zur Baustelle/Kostenstelle (für Nachkalkulation und Baulohn)
- Unterschrift von Arbeitnehmer und Vorgesetztem
- Trennung in produktive und unproduktive Stunden
- Witterungsbedingte Ausfallstunden (Schlechtwetter)
Die Aufzeichnung muss spätestens am 7. Kalendertag nach dem Arbeitstag vorliegen. Die Unterlagen sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren.